kostenlose Fortbildung "Was tun bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?"
Kindeswohlgefährdung ist für Fachkräfte eines der herausforderndsten Themen. Kinder, die beschädigt wurden, lösen starke Identifikationen aus, verbunden mit Gefühlen von Mitleid, Hilflosigkeit bzw. Ohnmacht.
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) hat die Aufgabe der Jugendhilfe, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Wir empfehlen einmal im Jahr alle Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, zu dem Thema fortzubilden.
Folgende Fragen werden u.a. besprochen:
- Was verstehen wir unter Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung?
- Wie können wir Kindeswohlgefährdung erkennen
- Schutzauftrag von Fachkräften nach §8a SGB VIII und §4 KKG
- Wie erfolgt die Gefährdungseinschätzung?
- An wen kann ich mich wenden? Fachberatung im Kinderschutz – kostenlos und anonym
- Elterngespräch – Schwieriges zur Sprache bringen
- Meldung der Kindeswohlgefährdung an den ASD des Jugendamtes
- Arbeitshilfen im Kinderschutz
- Zeit für Fragen
Zielgruppe:
- Alle Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (bspw. in Kita, Hort, Schule, Jugendzentrum, Sportverein, Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Ergotherapie, Logopädie und viele andere)
Zeitlicher Rahmen:
- 2 Stunden, bspw. im Rahmen einer Dienstberatung
Referentin: Christina Stolarczyk,
Koordinatorin des Netzwerks Kinderschutz und Frühe Hilfe im Landkreis Börde
Terminvereinbarung unter: Telefon: 03904 7240 – 1410 oder E-Mail: kinderschutz@landkreis-boerde.de
Kosten: Der Kurzvortrag ist für Fachkräfte aus dem Landkreis Börde kostenfrei