Koordinierungsstelle qualifiziert neue Insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz

Qualitätsaufwuchs in der Fachberatung im Kinderschutz

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Vorgang und kann emotional sehr belastend sein. Zur Erfüllung des Schutzauftrages haben Fachkräfte und Institutionen nach dem SGB VIII (§8a, Abs. 4 SGB VIII; §8b SGB VIII) und dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4, Abs. 2 KKG) einen Anspruch auf eine prozessbegleitende qualifizierte Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft.

Diese Insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt die zuständige Fachkraft, als nicht in den Fall involvierte Person, das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen, damit es keine Gefährdung seines Wohls erleiden muss.

Sie beraten in allen Fragen rund um das Kindeswohl:

  • Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten
  • Erkundung von Ressourcen und Entwicklungspotentialen
  • Vor- und Nachbereitung von Gesprächen mit den Sorgeberechtigten
  • Umgang mit dem gefährdeten Kind oder Jugendlichen
  • Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes, ggf. unter Einbeziehung anderer Institutionen
  • Klärung von Verantwortlichkeiten, Verfahrensfragen

Um als Insoweit erfahrene Fachkraft für die Netzwerkstelle Kinderschutz tätig werden zu können, sind einige Vorraussetzungen mitzubringen.

Falls Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, so kontaktieren Sie uns gern:

Christina Stolarczyk
Koordinatorin Netzwerk Kinderschutz
fruehe-hilfen@landkreis-boerde.de
Telefon: 03904 7240 1410