Arbeitshilfen
Der Landkreis Börde stellt verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung. Diese sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit Gültigkeit für alle Einrichtungen und Dienste des Trägers, die Leistungen und Aufgaben des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) wahrnehmen und dienen als Unterstützung für die Fachkräfte in diesen Einrichtungen.
Darüber hinaus hat die AG Kinderschutz einen Fallbogen für eine institutionsübergreifende Fallkonferenz erstellt.
Die institutsübergreifende Fallkonferenz dient der gemeinsamen fachlichen Beratung eines komplexen Falles sowie der Abstimmung des weiteren Vorgehens der beteiligten Institutionen. Sie können diese Arbeitshilfe sehr gern für Ihre Arbeit nutzen.
Download Arbeitshilfen
- Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (20,6 KiB)
- Arbeitshilfe 1 - Beobachtungsbogen.pdf (1,1 MiB)
- Arbeitshilfe 2 - Gespraechsleitfaden.pdf (771,2 KiB)
- Arbeitshilfe 3 - Dokumentationsbogen Elterngespraech.pdf (634,7 KiB)
- Arbeitshilfe 4_Mitteilung einer KWG_Stand_02_26.pdf (130,8 KiB)
- Arbeitshilfe - Fallkonferenz.pdf (156,5 KiB)