Arbeitshilfen

Der Landkreis Börde stellt verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung. Diese sind Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit Gültigkeit für alle Einrichtungen und Dienste des Trägers, die Leistungen und Aufgaben des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) wahrnehmen und dienen als Unterstützung für die Fachkräfte in diesen Einrichtungen.