Gefährdungseinschätzung

Handlungsablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Folgende Handlungsschritte müssen bei jeder Einschätzung gem. § 8a SGB VIII erfolgen:

Sich Klarheit über die Situation des Kindes oder des Jugendlichen sowie der Familie verschaffen

  • gegebenenfalls weitere Informationen einholen
  • Was ist wann, wie häufig, wo und von wem wahrgenommen worden bezüglich des Kindes, der Eltern und der Beziehung zwischen Eltern und Kind?
  • eventuell Gespräche mit dem Kind führen

Gemeinsame Beratung mit Kolleginnen und Kollegen

  • gemeinsame Einschätzung vornehmen (Risiko- und Schutzfaktoren abwägen: Was ist mit dem Kind? Halte ich das Kind für gefährdet? Warum?)
  • Beobachtungsbogen nutzen (Arbeitshilfe 1 des Landkreis Börde)
  • weitere Handlungsschritte besprechen
  • Dokumentation
  • Vorgesetzte informieren

Gefährdungseinschätzung mit Insoweit erfahrener Fachkraft vornehmen

  • Die Aufgabe der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ besteht darin, Fachkräfte bei der Gefährdungs- und Ressourcenabschätzung zu beraten.
  • Ausgehend vom Auftrag/Anliegen sammelt die „insoweit erfahrene Fachkraft“ im Gespräch mit der Einrichtung/dem Dienst Informationen zum Kind, den Eltern/Sorgeberechtigten, der Beziehung zwischen Kind und Eltern/Sorgeberechtigten, zum Umfeld, zu bisherigen Hilfen sowie Ressourcen der Eltern/Sorgeberechtigten und dem Kind.
  • Ausgehend von den vorhandenen Informationen erfolgt eine Gefährdungseinschätzung, daraus resultiert die Planung des weiteren Vorgehens.
  • Genutzt werden soll hierfür die Arbeitshilfe 2 „Gesprächsleitfaden der Gefährdungseinschätzung mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft“ des Landkreis Börde.

Mit Kindern, Jugendlichen und Eltern die Situation erörtern

  • Beteiligte über die gemachten Beobachtungen/Feststellungen informieren.
  • Information über die eigene Handlungsverpflichtung im Kinderschutz geben.
  • Situationsklärung: Sehen Sie ein Problem? Wie erklären Sie sich die Beobachtungen?
  • Hilfebedarf formulieren und Hilfeempfehlung geben bzw. auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken.
  • Ziele formulieren und Verabredungen treffen.
  • Wenn nötig weitere Schritte und Konsequenzen benennen und einleiten.
  • Zur Einschätzung der Gefährdung eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen.
  • Information an das Jugendamt, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann (mit dem Wissen der Eltern, es sei denn der Schutz des Kindes wird dadurch in Frage gestellt).

Alle Schritte (Beobachtungen, Gespräche, Ergebnisse und Zielvereinbarungen) müssen dokumentiert werden.

Die Gefährdungseinschätzung ist immer ein Prozess, der sich nur schwer in eine starre zeitliche Abfolge fassen lässt. Jede Einrichtung muss für sich einen auf die Rahmenbedingungen zugeschnittenen Handlungs- und Verfahrensablauf im Kinderschutz erarbeiten. Bitte verständigen Sie sich bei Ihrer Leitung und/oder in Ihrem Team über den Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in Ihrer Einrichtung/Institution, am besten bevor ein Fall eintritt.

Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Abbildung Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Abbildung Handlungsleitfaden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Bei allen Schritten sind die Eltern und Kinder zu beteiligen! Ausnahme: Der Schutz des Kindes wird hierdurch gefährdet.