Insoweit erfahrene Fachkraft

Aufgaben einer Insoweit erfahrenen Fachkraft

Die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung ist ein komplexer Vorgang und kann emotional sehr belastend sein. Zur Erfüllung des Schutzauftrages haben Fachkräfte und Institutionen nach dem SGB VIII (§8a, Abs. 4 SGB VIII; §8b SGB VIII) und dem Bundeskinderschutzgesetz (§ 4, Abs. 2 KKG) einen Anspruch auf eine prozessbegleitende qualifizierte Beratung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft.

Diese Insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt die zuständige Fachkraft, als nicht in den Fall involvierte Person, das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen, damit es keine Gefährdung seines Wohls erleiden muss.

Sie beraten in allen Fragen rund um das Kindeswohl:

  • Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach Wahrnehmung von (gewichtigen) Anhaltspunkten
  • Erkundung von Ressourcen und Entwicklungspotentialen
  • Vor- und Nachbereitung von Gesprächen mit den Sorgeberechtigten
  • Umgang mit dem gefährdeten Kind oder Jugendlichen
  • Entwicklung eines Hilfe- und Schutzkonzeptes, ggf. unter Einbeziehung anderer Institutionen
  • Klärung von Verantwortlichkeiten, Verfahrensfragen

Die Fachberatung findet kostenfrei und in anonymisierter Form statt. Bei Bedarf ist auch ein Folgegespräch möglich.

Was sind Grenzen des Beratungsangebotes der Insoweit erfahrenen Fachkraft?

  • ausschließlich beratende Funktion, keine Weisungsbefugnis
  • keine Fallverantwortung
  • keine Melde- und Interventionsinstanz
  • keine Aufnahme von Meldungen akuter Kindeswohlgefährdungen
  • keine Weiterleitung von Daten an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes

Übersicht Insoweit erfahrener Fachkräfte im Landkreis Börde

Sie suchen sich anhand der Übersicht eine Insoweit erfahrene Fachkraft aus und kontaktieren diese, am besten per Telefon. Die Insoweit erfahrene Fachkraft wird mit Ihnen einen Termin vereinbaren und kommt zu Ihnen in die Einrichtung. Für Sie entstehen keine Kosten.