Die Kinderrechte-Ausstellung

Die mobile Kinderrechte-Ausstellung: Worum handelt es sich genau?

Die mobile Kinderrechte-Ausstellung besteht aus 10 verschiedenen Modulen, die jeweils ein Kinderrecht näher erklären. Mit interaktiven Elementen können sich Kinder und Jugendliche ebenso wie Eltern, pädagogische Fachkräfte und alle Interessierten über die wichtigsten Kinderrechte informieren und sich mit ihnen auseinandersetzen.

Flyer Kinderrechteausstellung

Wie ist die Ausstellung aufgebaut? Welche Module gibt es?

Die 10 Module werden als Stecksystem zusammengebaut und sind grundsätzlich frei aufstellbar. Je nach vorhandener Stellfläche können nur einzelne, thematisch zusammengehörige Module, oder alle 10 Module ausgeliehen werden.

Die Module sollen als Mitmacherlebnis dazu einladen, die Kinderrechte kennenzulernen und zu verinnerlichen. Dabei ist jedes Modul ähnlich aufgebaut. Sie bestehen aus verschiedenen Aktionen bzw. Interaktionen, Texttafeln und Zusatzinformationen zur Veranschaulichung des jeweiligen Kinderrechts, z.B. durch Bilder, Zitate oder Geschichten. Zudem führen Tonieboxen zur auditiven Unterstützung durch die einzelnen Module. Die kindgerechten Erklärungen zu den Kinderrechten werden von verschiedenen Charakteren vermittelt und dienen so zur Orientierung am jeweiligen Modul.

Thematisch umfassen die einzelnen Module folgende Kinderrechte:  Schutz vor Gewalt, Recht auf Information und Beteiligung, Recht auf Bildung, Recht auf Privatsphäre, Recht auf Gleichheit, Recht auf Freizeit und Spiel, Recht auf Erholung, Recht auf Gesundheit, Recht auf besondere Fürsorge bei Behinderung sowie das Recht auf Fürsorge der Eltern.

Wer kann die Ausstellung ausleihen?

Die Ausstellung kann u.a. von Schulen, Kitas, Gemeinden oder Vereinen ausgeliehen werden, um z.B. bei öffentlichen Festen, im Rathaus oder im Rahmen von Projektwochen in Schulen, Jugendeinrichtungen oder Kitas präsentiert zu werden.

Welche Ausleihbedingungen gibt es?

Das Ausleihen der Kinderrechte-Ausstellung ist kostenlos. Der Transport und Aufbau erfolgt durch ein vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausgewähltes Unternehmen. Die Kosten hierfür sind von den Ausleihenden zu tragen, können aber vom BMFSFJ vorbehaltlich der Haushaltslage bezuschusst werden.

Ihre Anfrage können Sie stellen an: kinderrechteausstellung@bmfsfj.bund.de

Weitere Informatonen finden Sie auf der Homepage des BMFSFJ.

 

Quelle: Internetredaktion des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de)