Interessenbekundungsverfahren

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden dem Landkreis Börde für den Förderbereich der Frühen Hilfen im Jahr 2022 Fördermittel zur Verfügung gestellt. Damit konnten wir Materialien anschaffen und Angebote zur gezielten Unterstützung (werdender) Familien umsetzen. Mit Beendigung dieser Maßnahmen möchten wir diese Materialen nun Anbietern der Frühen Hilfen im Landkreis Börde, auf der rechtlichen Grundlage eines Leihvertrages langfristig zur Verfügung stellen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Träger und Anbieter der Frühen Hilfen im Landkreis Börde,

Der Verleih der Materialien erfolgt zweckgebunden für die Umsetzung von Maßnahmen der Frühen Hilfen. Für diese gilt, dass sie sich schwerpunktmäßig an werdende Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren in teilweise belasteten Lebenslagen richten.

Haben Sie Interesse am langfristigen Einsatz der Materialien zur Umsetzung Ihrer Angebote? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf. Eine Materialliste und die notwendigen Unterlagen für das Interessenbekundungsverfahren erhalten Sie auf Anfrage.

Kontakt:
Landkreis Börde
Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen
Stefanie Kunz
Tel: 03904 7240 -4401
E-Mail: fruehe-hilfen@landkreis-boerde.de