Kinderschutz
Der Schutz des Kindeswohls ist gemeinsame Aufgabe aller Professionen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen. Durch komplexe Erziehungsanforderungen und Überforderungessituationen der Eltern kann unter Umständen das Kindeswohl gefährdet sein. Dann ist es wichtig, besonnen zu reagieren. Ein Gespräch mit den Eltern und die gemeinsame Suche nach einer geeigneten Hilfe können schon entlastend sein.
Wenn sich die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abwenden lässt, kann es notwendig werden, das Jugendamt zu informieren, damit dieses geeignete Maßnahmen einleiten kann.
Unter nachfolgenden Themenschwerpunkten finden Sie detaillierte Informationen und Arbeitsmaterialien zum Kinderschutz, die Sie in Ihrer fachlichen Arbeit als professioneller Helfer (Erzieher/-in in Kindergarten und Hort, Lehrer/-in, pädagogische Fachkraft in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Arzt/Ärztin, Sozialarbeiter/-in, Hebamme, Familienhelfer/-in u. a.) unterstützen.
Die Koordinierungsstelle Kinderschutz und Frühe Hilfen bietet Fortbildungen zum Verfahrensablauf bei Kindeswohlgefährdung an. Gern kommen wir auch in ihr Team.
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