Literatur zum Thema Kinderschutz

Nachfolgend finden Sie empfehlenswerte Literatur rund um das Thema Kinderschutz, die Sie in Ihrer fachlichen Arbeit als professioneller Helfer unterstützen und stärken.

Literaturempfehlungen für Fachkräfte

Kinderschutz in der KITA - Schutzkonzept

Kinderschutz in der Kita - Was gehört ins Schutzkonzept?

Prävention und Intervention in der pädagogischen Arbeit

"Im institutionellen Kontext beginnt der Kinderschutz bereits mit der pädagogischen Konzeption. Eine auf das Wohlergehen von Kindern sowie die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften ausgerichtete Konzeption kann nachhaltig dazu beitragen, Kinder zu stärken und vielfach vor Übergriffen zu schützen. Dennoch: Überall dort, wo Personen Verantwortung für Schutzbefohlene übernehmen, kann es zu Fehlverhalten, Grenzverletzungen und Übergriffen kommen, sei es aus Überforderung, Willkür oder Strategie. Daher gilt es, auch in jenen Situationen entsprechend sensibel und handlungsfähig zu sein." (Vorwort)

Die Broschüre gibt einen Überblick, was in ein pädagogisches Schutzkonzept in Kitas gehört, inklusive Verfahrensabläufe, Verhaltensampel und Fragen zur Selbstreflexion.

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Herausgeber:
LVR Landschaftsverband Rheinland, 50663 Köln
Tel 0221 809-0, post@lvr.de, www.lvr.de

Kindesvernachlässigung

Kindesvernachlässigung Erkennen, Beurteilen, Handeln

Immer zu wenig zu essen, Chaos in der Wohnung, kaum Zuneigung: Vernachlässigung hat viele Gesichter. Wenn Eltern nicht tun, was nötig wäre, damit ihre Kinder körperlich und seelisch ausreichend versorgt sind, vernachlässigen sie sie.

Die Broschüre, die in Kooperation mit dem Institut für soziale Arbeit e. V. (ISA) und der Bildungsakademie BiS herausgegeben wurde, beleuchtet Erscheinungformen und Hintergründe von Kindesvernachlässigung und zeigt auf, welche Hilfsmaßnahmen funktionieren können.

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Quelle: Deutscher Kindeschutzbund und Landesverband NRW e. V., Wuppertal; Bildungsakademie BiS, Wuppertal; Institut für soziale Arbeit e. V., Münster (6. aktualisierte und erweiterte Auflage 2012)

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Ein Leitfaden für Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher in Sachsen-Anhalt zu Früherkennung, Handlungs­möglichkeiten und Kooperationen

Der Leitfaden richtet sich an alle pädagogischen Fachkräfte in Schulen, Horten, Kindertagesstätten und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen. Er bietet den Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern die notwendigen Informationen, um die vielfältigen Formen von Gewalt und Vernachlässigung möglichst frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit anderen Fachkräften für die betroffenen Kinder und Familien Hilfe anzubieten.

Grundlage für eine erfolgreiche Kooperation aller Fachkräfte untereinander in einem gut funktionierenden Netzwerk ist die Kenntnis voneinander, um dann die entsprechenden Kontakte zum Wohl des Kindes zeitnah nutzen zu können.

Für die Kontaktaufnahme mit anderen Institutionen bietet der Leitfaden in seinem Serviceteil umfangreiche Adressenübersichten bestehender Hilfsangebote im Bereich Kinderschutz, wie z. B. Jugendämter, Gesundheitsämter, Beratungsstellen für Familien-, Lebens. und Erziehungsfragen, Frauenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen.
Eine allgemeine Beschreibung dieser Hilfsangebote soll den Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern die Entscheidung erleichtern, welche Beratungsstelle für eine optimale Problemlösung infrage kommt.

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Quelle: Techniker Krankenkasse Landesvertretung Sachsen-Anhalt; Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt; Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (hrsg., 2010)

Stoppt Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Medizinischer Leitfaden

Der Leitfaden zur Früherkennung von Kindesvernachlässigung und -misshandlung wendet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte. Er soll helfen, Symptome von Gewalt und Vernachlässigung schneller zweifelsfrei zu identifizieren.

Zugleich werden rechtliche Hinweise gegeben und Tipps, was vor allem mit welchen Kooperationspartnern zu tun ist, wenn es einen begründeten Verdacht der Kindesmisshandlung gibt.

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Quelle: Techniker Krankenkasse Landesvertretung Sachsen-Anhalt; Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt; Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (hrsg., 2015)

Kinderschutz: Was Jugendämter leisten.

  • Kinder stark machen,
  • dafür sorgen, dass sie ihre Fähigkeiten und Talente entfalten können und gesund aufwachsen,
  • Jugendliche dabei unterstützen, dass sie ihren Weg selbstbewusst und selbstständig gehen können,
  • Familien begleiten und beraten, damit das Familienleben glückt,
  • die Umwelt familienfreundlich gestalten,

dafür setzen sich die Mitarbeiter*innen in Jugendämtern täglich ein. Sie tragen so maßgeblich zum Gelingen und zur Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft bei.
Ein Jugendamt hat viele Seiten. Welche Leistungen und Angebote die Jugendämter Bürgerinnen und Bürgern bieten, darüber informiert Sie die vorliegende Broschüre. Wenn Sie Fragen haben oder Angebote nutzen möchten, so zögern Sie nicht, unser Jugendamt anzusprechen.

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Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, c/o LVR-Landesjugendamt Rheinland (Juni 2022)

Die Kinderschutzfachkraft – eine zentrale Akteurin im Kinderschutz

Rolle und Auftrag der Kinderschutzfachkraft im Kinderschutz

Was ist eine Kinderschutzfachkraft und welche Aufgaben hat sie? In der Broschüre des Kompetenzzentrums Kinderschutz geben Autorinnen und Autoren unterschiedlicher Professionen Antworten auf diese Frage. Daraus ergibt sich ein detailgetreues Bild der Tätigkeit der Kinderschutzfachkraft, deren Aufgabenspektrum mit dem Bundeskinderschutzgesetzt stark gewachsen ist.

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Quelle: Institut für soziale Arbeit e. V.; Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.; Bildungsakademie BiS (Stand 2013)

Gesetzliche Grundlagen zum Kinderschutz

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen,

  • die benachteiligt sind,
  • die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder
  • die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

Das Gesetz sieht gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen vor:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.bmfsfj.de)
Link zum Gesetz

Landesgesetzliche Regelung zum Kinderschutz

Das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit (Kinderschutzgesetz) vom 9. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 644 KiSchutzG) können Sie auf dem Portal für Landesrecht Sachsen-Anhalt einsehen und herunterladen:

Kinderschutzgesetz Sachsen-Anhalt

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vom 28. Dezember 2011
(BGBl. I S. 2975)

Mehr Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz

UN Kinderrechtskonvention

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen angenommen.

Die Kinderrechtskonvention (kurz KRK) sichert jedem Kind – also Mädchen und Jungen bis zum 18. Lebensjahr – persönliche, wirtschaftliche und kulturelle rechte zu. Die Kinderrechtekonvention wurde von allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit Ausnahme von Somalia, dem Südsudan und den USA ratifiziert und gilt damit als erfolgreichster Völkerrechtsvertrag aller Zeiten. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Bundesrepublik Deutschland am 5. April 1992 ratifiziert worden. Deutschland war einer der ersten Staaten der Welt, der diese bereits am 26. Januar 1990 unterzeichnet hat.

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Herausgeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendliche (www.bmfsfj.de)

Datenschutz bei Frühen Hilfen

Praxiswissen kompakt

Gemeinsam mit dem Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eine Publikation mit praktischem Wissen zum Thema Datenschutz für Akteurinnen und Akteure aus verschiedenen Bereichen Früher Hilfen herausgegeben. Autor des Textes ist das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.

Die Publikation verdeutlicht die gemeinsamen Grundsätze zum Datenschutz, die sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in der Gesundheitshilfe Geltung beanspruchen: Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz als Vertrauensschutz und Transparenzgebot.

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Quelle: Datenschutz bei Frühen Hilfen. Praxiswissen Kompakt., Herausgeber: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), c/o Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung